Ambulante Rehabilitation – Die Zuweisung

Am Anfang einer Rehabilitation steht das Krankheitsereignis. Ärzt*innen und Pflegepersonal informieren die Patient*innen bereits in der Klinik oder im Krankenhaus, dass rehabilitative Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind. In weiterer Folge stellt der*die behandelnde Fachärzt*in einen Antrag auf Rehabilitation. Dieser wird daraufhin von der*dem zuständigen Chefärzt*in der Sozialversicherung bearbeitet. Bei Genehmigung kann je nach Krankheitsverlauf entweder eine Akut- oder eine Langzeitrehabilitation in Anspruch genommen und beispielsweise mit der Reha Innsbruck vereinbart werden.